Zum 24. Januar 2020 hat die Bundesregierung das neue Förderpaket zum energetischen Sanieren beschlossen.
Neben höheren Zuschüssen und Krediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es nun auch alternativ mehrere steuerwirksame Vorteile.
Ein großer Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass sie unbürokratisch und ohne Antrag funktioniert. Als Nachweis genügt den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme und eine sogenannte Fachunternehmererklärung, die einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt werden.
Die Förderung gilt im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2029 und bis zu einer Investitionssumme von 200.000 Euro für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen.
Detaillierte Informationen zu den neuen Fördermaßnahmen haben wir gemeinsam mit unserem Verband als Whitepaper zum Download für Sie bereitgestellt.
Mehr Informationen zum Thema Dämmen mit Mineralwolle unter www.der-daemmstoff.de
2020 – Dämmen bleibt im Trend!
31.01.2020
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